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Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Durch den Nationalsozialismus Entrechtete und ihre Nachkommen haben ein verbrieftes Recht auf Wiedereinbürgerung.

Einbürgerung, Wiedergutmachungseinbürgerung, Dr. Josef Schuster, Zentralrat der Juden in Deutschland, Dr. Horst Seehofer, Bundesinnenminister, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat

Die Bundesregierung hat den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen.

 

Mit dem Gesetz werden vor allem gesetzliche Ansprüche zur staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung geschaffen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hatte am 30. August 2019 Erlassregelungen in Kraft gesetzt, durch die Nachfahren NS- Verfolgter, die staatsangehörigkeitsrechtlich Nachteile erlitten haben, aber nicht unter den Anspruch aus Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes fallen, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Berücksichtigt wurden auch Kinder deutscher und früherer deutscher Staatsangehöriger, die bei Geburt vor dem 1. Januar 1975 beziehungsweise vor dem 1. Juli 1993 in geschlechterdiskriminierender Weise vom Abstammungserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen waren, sowie deren Abkömmlinge. Diese Regelungen sind von den Betroffenen sehr positiv angenommen worden.

 

„Es ist ein großes Glück für unser Land, wenn Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchten, obwohl wir ihren Vorfahren alles genommen haben. Das ist keine bloße Wiedergutmachung, sondern Entschuldigung in tiefer Scham“, sagt der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer.

 

Die Erlassregelungen sollen nun in einem zweiten Schritt in gesetzliche Anspruchsgrundlagen übergeleitet werden. Damit wird insgesamt ein neuer gesetzlicher Rahmen für das Wiedergutmachungsrecht im Staatsangehörigkeitsgesetz geschaffen. Das Wiedergutmachungsrecht erhält dadurch zudem, auch symbolisch, stärkeres Gewicht. Die Bundesregierung bekennt sich ausdrücklich zur historischen Verantwortung Deutschlands auch gegenüber denjenigen, die als Nachfahren deutscher NS-Verfolgter staatsangehörigkeitsrechtliche Nachteile erlitten haben. Sie erachtet es als großen Vertrauensbeweis, wenn die Nachkommen zwangsläufig emigrierter NS-Verfolgter heute wieder die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen.

 

„Wiedergutmachungseinbürgerung ist Geste des Anstands“, sagt Zentralratspräsident Dr. Josef Schuster

Dazu erklärt der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster: „In der Nazi-Zeit wurden unzählige deutsche Juden in die Flucht getrieben oder ausgebürgert. Außerdem waren Juden aufgrund rassistischer Gesetzgebung grundsätzlich vom Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. Dieses Unrecht lässt sich nicht ungeschehen machen. Doch es ist eine Geste des Anstands, wenn ihnen und ihren Nachkommen rechtliche Möglichkeiten eröffnet werden, um die deutsche Staatsangehörigkeit wieder zu erlangen. Wenigstens die Nachkommen jener Menschen, die Deutschland damals nicht wollte, sollen nun ihren Platz als Staatsbürger hier finden können. Es ist ein großer Vertrauensbeweis für Deutschland, dass heute wieder vermehrt NS-Verfolgte und deren Kinder oder Enkel die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchten. Dem kommt Deutschland mit der gesetzlichen Neuregelung nun entgegen.“

 

Die Bundesregierung hat eine historisch angemessene gesetzliche Lösung im Staatsangehörigkeitsrecht für frühere NS-Verfolgte und deren Nachkommen gefunden. Der Gesetzentwurf wurde am heutigen Mittwoch im Kabinett verabschiedet. Bisher war die so genannte Wiedergutmachungseinbürgerung nur durch einen Erlass unzureichend geregelt.

 

Der Zentralrat der Juden hatte sich seit längerem intensiv für einen gesetzlichen Anspruch eingesetzt. Dass er nun beschlossen wurde, ist das Ergebnis konstruktiver Verhandlungen zwischen Zentralrat, Bundesinnen- und -justizministerium.

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