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Jüdisches Museum Wien, Dorotheergasse 11, Wien, www.jmw.at, Judentum, Wien

„SONNENBLUMEN“ VON VINCENT VAN GOGH GESTOHLEN

JULIUS H. SCHOEPS FORDERT RÜCKGABE

Julius Schoeps, Mendelssohn, Mendelssohn-Barholdy, Rückgabe, Vincent van Gogh, Provenienz, Provenienzforschung

Julius H. Schoeps und weitere Erben klagen gegenwärtig die Herausgabe des Van Gogh-Gemäldes ein. Foto (r.)  Alexander Beygang

Paul von Mendelssohn-­Bartholdy überlebte die Attacke nicht. Ein Nazi-Schlägertrupp überfiel 1935 den Berliner Bankier, gegen die Übermacht der feigen Mörderbande gab es für den wehrlosen Mann kein Entkommen. Er verstarb noch an Ort und Stelle.

 

Erst kurz zuvor hatte Paul von Mendelssohn-Bartholdy die Ausreise aus Deutschland geplant und bereits einen Großteil seiner Kunstsammlung veräußert, ­darunter „Junge mit Pferd“ und weitere welt­berühmte Gemälde von Pablo Picasso sowie die „Sonnenblumen“ von Vincent van Gogh. Der Erlös sollte den Lebens­unterhalt der gesamten Familie während ihrer Emigration ermöglichen.

 

Julius H. Schoeps erinnert daran, das der Verkauf unter Zwang geschah, als Ergebnis „einer rassistisch ausgrenzenden Nazi-Politik und damit einhergehender Nötigung, die darauf abzielte, Juden aus der Wirtschaft und Gesellschaft Deutschlands zu vertreiben“. Historiker und Publizist Julius H. Schoeps ist ein Verwandter des Ermordeten. Jetzt verlangt er gemeinsam mit zwei weiteren Erben die Herausgabe des Kunstwerkes „Die Sonnenblumen“, das sich einst im Besitz des Berliner Bankiers und Kunstsammlers befand. Dieses Bild wurde 1987 vom Londoner Auktionshaus „Christie‘s“ versteigert.

 

Gegenwärtiger Eigentümer ist die in Tokio ansässige „Sompo Holdings“, die das berühmte Kunstwerk von ihrem Vorgänger, der japanischen Versicherungsgesellschaft „Yasuda Fire & Marine Insurance“ erwarb. Diese hatte das Bild in London ersteigert. Schon damals war die Provenienz umstritten, doch das Auktionshaus „Christie‘s“ ging sorglos mit dem Eigentumsrecht um. Darauf bezieht sich nun „Sompo Holdings“ und beharrt auf der Position, das Werk von Vincent van Gogh rechtmäßig erworben zu haben. Die Erben haben inzwischen die japanische Versicherungsgesellschaft auf Herausgabe oder einem Schadenersatz in Millionenhöhe beim US-Bundesgericht Illinois verklagt. Ihr Großonkel hatte nie die Absicht eines seiner Gemälde zu veräußern. Dazu wurde er durch Zwang und Drohung der NS-Regierung genötigt. Die Japaner lehnen eine Rückgabe ab und ignorieren die 1998 „Washingtoner Conference Principles on Nazi-Confiscated Art“ (Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden). Erfolgreich hat die Erbengemeinschaft des früheren Kunstsammlers bereits auf Rückgabe anderer Gemälde geklagt, die heute im Guggenheim Museum und im New Yorker Museum of Modern Art ausgestellt sind. Mit den Museen wurde ein Vergleich geschlossen.

 

Das Auktionshaus Christie‘s, das wegen ihrer laschen Handhabe ebenfalls in Verruf geriet, beschloss am 27. Januar eine eigene Abteilung zur Restitution von NS-Raubkunst einzurichten. In ihrer Dependance in Paris ist zusätzlich eine Ausstellung über Sammlungen jüdischer Kunstliebhaber und Händler zu sehen, die in der NS-Zeit enteignet wurden. 

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